Der 30. November: ein Stichtag mit Eingangsfrist
Fast alle Kfz-Verträge laufen über das Kalenderjahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird — daher der berühmte Stichtag 30. November. Entscheidend ist dabei nicht, wann du die Kündigung abschickst, sondern wann sie beim Versicherer eingeht. Der Countdown oben rechnet deshalb bis zum Ende des 30. November: Danach ist die reguläre Tür für dieses Jahr zu.
Nicht jeder Vertrag folgt diesem Rhythmus: Wer seine Versicherung mitten im Jahr abgeschlossen hat, hat unter Umständen ein abweichendes Versicherungsjahr — und damit eine eigene Frist, ebenfalls ein Monat vor Ablauf. Ein Blick in die Police lohnt sich, bevor du dich auf den November verlässt.
Drei Türen neben dem Stichtag
Auch außerhalb der regulären Frist kommst du in diesen Fällen aus dem Vertrag:
- Beitragserhöhung ohne bessere Leistung: Ab Zugang der Mitteilung hast du einen Monat Zeit für die außerordentliche Kündigung. Da viele Erhöhungen erst mit der Herbst-Rechnung sichtbar werden, ist das der häufigste Weg für alle, die den Stichtag verpasst haben.
- Schadenfall: Nach einer Regulierung oder Ablehnung darfst du innerhalb eines Monats kündigen — unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Was dich die Rückstufung nach einem gemeldeten Schaden kostet, zeigt dir übrigens unser SF-Rückstufungsrechner.
- Fahrzeugwechsel: Verkauf, Abmeldung oder Neuzulassung beenden das alte Vertragsverhältnis — für das neue Fahrzeug wählst du frei, ganz ohne Frist.
Die richtige Reihenfolge beim Wechsel
Der sichere Ablauf ist immer derselbe: vergleichen → neuen Vertrag abschließen → dann kündigen. So entsteht keine Deckungslücke, und du läufst nicht Gefahr, nach einer voreiligen Kündigung ohne Vertrag dazustehen. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Musterformulierungen findest du in unserer Wechsel-Checkliste.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Läuft dein Vertrag — wie die allermeisten — zum 31. Dezember, muss deine Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Bei unterjährigen Verträgen gilt: ein Monat vor deinem individuellen Ablaufdatum. Das genaue Versicherungsjahr steht in deiner Police oder auf der letzten Beitragsrechnung.
Zählt das Absenden oder der Eingang der Kündigung?
Der Eingang beim Versicherer. Eine am 30. November abgeschickte Briefkündigung ist zu spät, wenn sie erst im Dezember ankommt. Auf den letzten Drücker ist eine Kündigung per E-Mail mit Lesebestätigung oder über das Kundenportal der sichere Weg — die gilt mit Zugang am selben Tag.
Welche Sonderkündigungsrechte gibt es bei der Kfz-Versicherung?
Die drei wichtigsten: nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung (ein Monat ab Zugang der Mitteilung), nach einem Schadenfall, den der Versicherer reguliert oder abgelehnt hat (ein Monat), und beim Fahrzeugwechsel — hier endet der alte Vertrag automatisch und du wählst für das neue Auto frei.
Ich habe den 30. November verpasst — was kann ich jetzt tun?
Dann verlängert sich dein Vertrag um ein Jahr. Aber: Viele Versicherer erhöhen die Beiträge, und die Erhöhungsmitteilung kommt oft erst mit der Jahresrechnung im November oder Dezember — sie löst ein frisches Sonderkündigungsrecht von einem Monat aus. Prüfe deine Rechnung also genau, auch nach dem Stichtag.
Soll ich erst kündigen oder erst den neuen Vertrag abschließen?
Immer erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. Kfz-Versicherer dürfen Anträge ablehnen — wer zuerst kündigt und dann keinen neuen Vertrag bekommt, hat ein Problem. Beim Wechsel zum Jahresende gibst du als Beginn einfach den 1. Januar an.