Zum Inhalt springen

Ratgeber ·

PKV-Beitragserhöhung 2026: Interner Tarifwechsel statt Kündigung

Viele PKV-Versicherte haben zum Jahreswechsel 2026 einen spürbar höheren Beitrag im Briefkasten gefunden. Die erste Reaktion ist oft der Gedanke an eine Kündigung – dabei bietet das Gesetz einen leiseren Weg: den internen Tarifwechsel. Dieser Ratgeber erklärt, wie er funktioniert und wofür er sich eignet.

Warum die PKV-Beiträge 2026 so spürbar steigen

Anfang 2026 haben viele privat Krankenversicherte eine unangenehme Post-Überraschung erlebt: einen deutlich höheren Beitrag. Laut PKV-Verband betrifft die Erhöhung zum 1.1.2026 rund 60 % aller Versicherten, im Durchschnitt steigt der Beitrag dabei um rund 13 %. Wie stark die Erhöhung im Einzelfall ausfällt, unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif teils erheblich.

Hinter dem Anstieg stehen vor allem gestiegene Behandlungskosten. Der PKV-Verband nennt unter anderem Preissteigerungen von rund 10 % bei Arzneimitteln und stationärer Behandlung, rund 9 % bei Heilmitteln und rund 8 % bei ambulanten Behandlungen. Auch die private Pflegepflichtversicherung verteuert sich spürbar. Weil PKV-Beiträge nach dem Kalkulationsprinzip regelmäßig an die tatsächlichen Kosten der Versichertengemeinschaft angepasst werden müssen, schlagen solche Kostensteigerungen mit einer gewissen Verzögerung direkt auf den Beitrag durch.

Kündigen oder wechseln? Die zwei Wege im Vergleich

Wer den höheren Beitrag nicht einfach hinnehmen will, denkt oft zuerst an eine Kündigung und einen Neuabschluss bei einem anderen Versicherer. Dabei gibt es einen zweiten, deutlich unterschätzten Weg: den internen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.

KriteriumInterner TarifwechselKündigung + Neuvertrag
Altersrückstellungen bleiben erhalten ja nein
Neue Gesundheitsprüfung nötig bedingt ja
Wartezeiten erneut fällig nein ja
Verbleib beim bisherigen Versicherer ja nein
Beitrag kann sinken ja ja
Beim internen Tarifwechsel prüft der Versicherer nur den Mehrleistungsanteil gesundheitlich, sofern du zusätzliche Leistungen wünschst — bleiben oder sinken die Leistungen, entfällt die Prüfung ganz. Modellhafte Gegenüberstellung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Der entscheidende Unterschied liegt in den Altersrückstellungen: Diese über Jahre angesparten Rücklagen dämpfen später deinen Beitrag im Alter. Bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer gehen sie in aller Regel verloren oder werden nur teilweise übertragen — beim internen Tarifwechsel bleiben sie vollständig erhalten.

Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG: So funktioniert er

§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) räumt dir gegenüber deinem PKV-Versicherer ein gesetzliches Wechselrecht ein: Du kannst jederzeit in einen anderen Tarif desselben Unternehmens wechseln, der gleiche oder geringere Leistungen bietet — ohne dass der Versicherer dafür eine neue Gesundheitsprüfung verlangen darf. Deine bisherigen Altersrückstellungen wandern automatisch in den neuen Tarif mit.

Möchtest du dagegen zusätzliche Leistungen einschließen, die dein bisheriger Tarif nicht abdeckt, prüft der Versicherer diesen Mehrleistungsanteil gesondert. Für den bereits bestehenden Leistungsumfang bleibt dein Versicherungsschutz davon unberührt — im schlechtesten Fall lehnt der Versicherer nur die gewünschte Zusatzleistung ab oder verlangt dafür einen Risikozuschlag.

Tipp: Frag deinen Versicherer aktiv nach einem Tarifwechselrecht innerhalb des eigenen Hauses — viele Versicherer informieren von sich aus nicht proaktiv über günstigere Alternativtarife im eigenen Portfolio.

Was der Wechsel für deine Altersrückstellungen bedeutet

Altersrückstellungen sind das Kapital, das dein Versicherer während der Vertragslaufzeit aus einem Teil deines Beitrags aufbaut, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern. Je länger du bereits versichert bist, desto größer sind diese Rückstellungen in der Regel — und desto mehr würdest du bei einer Kündigung mit Neuabschluss verlieren.

Genau das macht den internen Tarifwechsel besonders für langjährig Versicherte attraktiv: Der volle Bestand an Altersrückstellungen bleibt erhalten und wirkt im neuen, günstigeren Tarif weiter beitragsdämpfend. Wie sich PKV grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet und für wen sich ein Wechsel zwischen den Systemen überhaupt lohnt, erklärt unser Ratgeber PKV oder GKV: Für wen sich der Wechsel lohnt.

Anzeige

PKV-Tarife unverbindlich vergleichen

Kostenloser Vergleich verschiedener privater Krankenversicherer — ohne Abschlusspflicht.

PKV Vollversicherung vergleichen

So gehst du den Tarifwechsel Schritt für Schritt an

  1. Beitragsmitteilung genau prüfen: Notiere den neuen Beitrag, den bisherigen Leistungsumfang und den Selbstbehalt deines aktuellen Tarifs.
  2. Nach Alternativtarifen fragen: Kontaktiere deinen Versicherer und lass dir mögliche Wechseltarife mit gleichwertigen oder reduzierten Leistungen zum Vergleich nennen.
  3. Mehrleistungen bewusst einkalkulieren: Wünschst du zusätzliche Bausteine, rechne mit einer separaten Gesundheitsprüfung für diesen Anteil.
  4. Wechsel schriftlich beantragen: Reiche den Tarifwechsel formell ein — deine Altersrückstellungen werden automatisch in den neuen Tarif übertragen.

Wer grundsätzlich unzufrieden mit der PKV ist oder über einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nachdenkt, sollte allerdings wissen, dass ein solcher Systemwechsel deutlich enger begrenzt ist als der interne Tarifwechsel — die Einzelheiten dazu findest du im PKV-oder-GKV-Ratgeber. Wer sich dagegen ohnehin einen kompletten Überblick über die eigenen Fixkosten verschaffen möchte, kann das auch mit dem Fixkosten-Check tun.

Wann sich ein Versichererwechsel trotzdem lohnen kann

Der interne Tarifwechsel ist nicht in jedem Fall die beste Lösung. Bietet dein bisheriger Versicherer selbst in vergleichbaren Tarifen durchweg höhere Beiträge als der Markt, kann ein Wechsel zu einem anderen Anbieter trotz des Verlusts eines Teils der Altersrückstellungen langfristig günstiger sein — besonders für jüngere Versicherte, bei denen die bisherigen Rückstellungen noch überschaubar sind. Ältere Versicherte mit hohen Altersrückstellungen profitieren dagegen fast immer stärker vom internen Wechsel, weil genau dieses Kapital beim Anbieterwechsel größtenteils verloren ginge. Ein seriöser Vergleich stellt deshalb beide Wege nebeneinander, statt vorschnell nur eine Richtung zu prüfen.

Fazit: Erst intern prüfen, dann kündigen

Eine PKV-Beitragserhöhung ist unangenehm, aber kein zwingender Grund für eine Kündigung. Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG bietet einen Weg, den Beitrag zu senken, ohne Altersrückstellungen zu verlieren oder eine komplette neue Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Wer den höheren Beitrag im Briefkasten findet, sollte deshalb zuerst beim eigenen Versicherer nach Alternativtarifen fragen — und erst danach über einen Anbieterwechsel nachdenken, der im Vergleich zusätzlich zeigt, was andere Versicherer für ähnliche Leistungen verlangen.

Häufige Fragen

Warum steigen die PKV-Beiträge 2026 so stark?

Laut PKV-Verband sind rund 60 % der Versicherten zum 1.1.2026 von einer Erhöhung betroffen, im Schnitt um rund 13 %. Haupttreiber sind gestiegene medizinische Kosten: Arzneimittel und stationäre Behandlung verteuerten sich um rund 10 %, Heilmittel um rund 9 %, ambulante Behandlungen um rund 8 %. Auch die private Pflegepflichtversicherung wird teurer. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab.

Was ist der Unterschied zwischen internem Tarifwechsel und einer Kündigung?

Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleibst du bei deinem bisherigen Versicherer und wechselst nur den Tarif — deine Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Kündigst du dagegen und schließt bei einem anderen Versicherer neu ab, beginnst du meist mit neuen, niedrigeren Altersrückstellungen und musst in der Regel eine komplette neue Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Brauche ich für den Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung?

Nicht, wenn die Leistungen im neuen Tarif gleich bleiben oder sinken — dann greift dein bestehender Gesundheitsstatus unverändert weiter. Nur wenn du zusätzliche Leistungen einschließen möchtest, die im alten Tarif nicht enthalten waren, prüft der Versicherer diesen Mehrleistungsanteil gesondert.

Verliere ich meine Altersrückstellungen beim Tarifwechsel?

Nein. Genau das ist der zentrale Vorteil des internen Tarifwechsels gegenüber einer Kündigung: Die während der bisherigen Vertragslaufzeit angesparten Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten und wirken im neuen Tarif weiter beitragsdämpfend.

Kann mein Versicherer den Tarifwechsel ablehnen?

Einen Wechsel in einen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen darf dir dein Versicherer nach § 204 VVG grundsätzlich nicht verwehren. Bei gewünschten Mehrleistungen kann er im Rahmen der Gesundheitsprüfung für diesen Zusatzanteil einen Risikozuschlag verlangen oder ihn ablehnen — der bisherige Leistungsumfang bleibt davon unberührt.

Passende Vergleiche