Was am 1. August 2026 passiert
Wer aktuell eine Photovoltaikanlage plant, stößt fast zwangsläufig auf einen Stichtag: den 1. August 2026. An diesem Tag sinkt die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für neu ans Netz gehende Anlagen erneut. Für Anlagen bis 10 kWp — der typischen Größenordnung für Einfamilienhäuser — fällt der Satz bei Teileinspeisung von 7,78 auf 7,70 ct/kWh, bei Volleinspeisung von 12,34 auf 12,22 ct/kWh. Wer seine Anlage bis einschließlich 31. Juli 2026 technisch in Betrieb nimmt, sichert sich noch den etwas höheren, bis dahin geltenden Satz.
Wichtig für die Einordnung: Der Unterschied zwischen altem und neuem Satz liegt bei unter einem Zehntelcent pro Kilowattstunde. Bei einer typischen Einfamilienhausanlage macht das über ein Jahr gerechnet meist nur einen niedrigen zweistelligen Euro-Betrag aus — der Stichtag ist also kein Grund für überstürzte Entscheidungen, aber gut zu kennen, wenn deine Anlage ohnehin gerade ansteht.
Der Degressionsmechanismus: Warum die Vergütung regelmäßig sinkt
Die Absenkung zum 1. August ist keine Ausnahme, sondern Teil eines festen Mechanismus, den das EEG Degression nennt: Zweimal im Jahr, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August, sinkt die Einspeisevergütung für neu angemeldete Anlagen automatisch um ein Prozent. Das gilt unabhängig davon, wie sich Strompreise oder Baukosten für Solaranlagen tatsächlich entwickeln — der Gesetzgeber will damit den Ausbau der Photovoltaik kontinuierlich, aber ohne Förderüberhang vorantreiben.
Für dich als Anlagenbesitzer bedeutet das zweierlei:
- Je früher die Anmeldung, desto höher der garantierte Satz — allerdings mit abnehmender Wirkung, weil ein Prozent alle sechs Monate nur einen kleinen Unterschied macht.
- Der einmal zugesicherte Satz ist danach sicher: Ab dem Tag der Inbetriebnahme gilt er unverändert für 20 Jahre, unabhängig davon, wie oft der Gesetzgeber die Sätze für neue Anlagen danach noch absenkt.
| Situation | Neuer Satz ab 1.8.2026 gilt |
|---|---|
| Anlage ist bereits am Netz (Bestandsanlage) | nein |
| Anlage geht bis 31.7.2026 technisch ans Netz | nein |
| Anlage geht ab 1.8.2026 ans Netz | ja |
| Anlage ist erst für 2027 geplant | bedingt |
Warum die Einspeisevergütung heute die zweitwichtigste Zahl ist
Vor einigen Jahren war die Einspeisevergütung der zentrale Wirtschaftlichkeitsfaktor einer Solaranlage. Heute ist es meist der Eigenverbrauch: Jede Kilowattstunde, die du direkt selbst nutzt, sparst du dir zum vollen Strompreis — und der liegt spürbar über dem, was du für eingespeisten Strom bekommst. Nur der Überschuss, den du nicht selbst brauchst, geht zur niedrigeren Einspeisevergütung ins Netz.
Daraus ergeben sich zwei praktische Stellschrauben, die für die Wirtschaftlichkeit heute wichtiger sind als der genaue Degressionsstichtag:
| Stellschraube | Wirkung |
|---|---|
| Hoher Eigenverbrauchsanteil (z. B. durch Homeoffice, Wärmepumpe, E-Auto) | Mehr Ersparnis zum vollen Strompreis statt Einspeisevergütung |
| Batteriespeicher | Verschiebt tagsüber erzeugten Überschuss in den Abend, erhöht den Eigenverbrauchsanteil |
| Anlagengröße passend zum Verbrauch | Zu groß dimensionierte Anlagen speisen mehr zum niedrigeren Satz ein |
| Frühe Anmeldung vor einem Degressionsstichtag | Sichert nur einen geringfügig höheren Satz für 20 Jahre |
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Solaranlage vergleichenAusblick: Was die geplante EEG-Reform 2027 bedeuten könnte
Über den regulären Degressionsmechanismus hinaus plant das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche eine grundlegendere Änderung: Neue Anlagen bis 25 kWp sollen künftig nicht mehr automatisch eine feste Einspeisevergütung erhalten, sondern an der sogenannten Direktvermarktung teilnehmen — mit einer geplanten Übergangsfrist von bis zu 36 Monaten und einer möglichen Begrenzung der maximalen Einspeisemenge. Diese Reform ist bislang ein Vorhaben, kein beschlossenes Gesetz. Für alle, die jetzt planen, ändert sich dadurch aktuell nichts — wichtig ist nur, dass ein länger hinausgezögerter Anlagenbau das Risiko trägt, künftig unter geänderten Regeln statt der heutigen festen Vergütung zu starten.
So gehst du jetzt vor
- Zeitpunkt klären: Sprich mit deinem Fachbetrieb offen darüber, ob eine Inbetriebnahme noch vor dem 1.8. realistisch ist — und ob sich das angesichts der geringen Differenz überhaupt lohnt, verglichen mit einer sorgfältigeren Planung danach.
- Mehrere Angebote einholen: Wie im Solaranlagen-Vergleich beschrieben, schwanken Angebote für dieselbe Leistung um mehrere tausend Euro — das macht wirtschaftlich mehr aus als jeder Degressionsschritt.
- Eigenverbrauch mitdenken: Frag gezielt nach einem Angebot mit und ohne Speicher, um die Mehrkosten gegen den höheren Eigenverbrauchsanteil abzuwägen.
Fazit: Der Stichtag ist eine Randnotiz, keine Deadline
Der 1. August 2026 ist ein guter Anlass, sich mit dem Thema zu befassen, aber keine Frist, die eine überstürzte Entscheidung rechtfertigt. Die Absenkung um ein Prozent verändert die Rechnung kaum, während Eigenverbrauch, Anlagendimensionierung und ein sauberer Angebotsvergleich über Jahre hinweg deutlich mehr ausmachen. Wer sich davon nicht unter Druck setzen lässt und stattdessen in Ruhe vergleicht, trifft am Ende die wirtschaftlich bessere Entscheidung — unabhängig davon, ob die Anlage im Juli oder erst im Herbst ans Netz geht.
Häufige Fragen
Was ist die Einspeisevergütung genau?
Die Einspeisevergütung ist ein im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegter Satz, den du für jede Kilowattstunde Solarstrom bekommst, die du ins öffentliche Netz einspeist statt selbst zu verbrauchen. Sie wird dir ab Inbetriebnahme deiner Anlage für 20 Jahre garantiert und richtet sich nach dem zum Anmeldezeitpunkt geltenden Satz.
Was ändert sich konkret zum 1. August 2026?
Für neu in Betrieb genommene Anlagen bis 10 kWp sinkt die Vergütung von 7,78 auf 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und von 12,34 auf 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Das ist die reguläre halbjährliche Absenkung um ein Prozent, wie sie das EEG seit 2024 vorsieht — die vorherige Absenkung war bereits zum 1. Februar 2026.
Betrifft die Absenkung auch meine bestehende Solaranlage?
Nein. Der Vergütungssatz gilt ab dem Tag der Inbetriebnahme für 20 Jahre unverändert. Nur wer seine Anlage neu anmeldet, bekommt den zu diesem Zeitpunkt jeweils aktuellen, niedrigeren Satz.
Stimmt es, dass die Einspeisevergütung ab 2027 ganz abgeschafft wird?
Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine grundlegende EEG-Reform, nach der neue Anlagen bis 25 kWp künftig an der Direktvermarktung teilnehmen sollen statt eine feste Einspeisevergütung zu erhalten, mit einer Übergangsfrist von bis zu 36 Monaten. Beschlossen ist das bislang nicht — sobald sich das ändert, aktualisieren wir diesen Ratgeber.
Lohnt sich eine Solaranlage trotz sinkender Einspeisevergütung noch?
Für die meisten Haushalte ja, weil der Eigenverbrauch heute den größeren Anteil an der Wirtschaftlichkeit ausmacht als die Einspeisevergütung. Strom, den du selbst nutzt, sparst du dir zum vollen Strompreis — nur der Rest wird zum niedrigeren Vergütungssatz eingespeist. Wie stark sich das für dich lohnt, hängt von Dachausrichtung, Verbrauchsprofil und Speicherentscheidung ab.